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   BVerwG, 29.06.2023 - 3 B 43.22   

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https://dejure.org/2023,19829
BVerwG, 29.06.2023 - 3 B 43.22 (https://dejure.org/2023,19829)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.2023 - 3 B 43.22 (https://dejure.org/2023,19829)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 2023 - 3 B 43.22 (https://dejure.org/2023,19829)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 C 32.07

    Antrag auf Zulassung der Berufung, Auslegung, Berufung, nicht eingelegte

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2023 - 3 B 43.22
    Der maßgebende objektive Erklärungswert bestimmt sich danach, wie der Empfänger nach den Umständen, insbesondere der recht verstandenen Interessenlage, die Erklärung verstehen muss (BVerwG, Urteil vom 27. August 2008 - 6 C 32.07 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 38 Rn. 23 und Beschluss vom 12. Mai 2022 - 8 B 44.21 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 54 Rn. 5).
  • BVerfG, 04.09.2020 - 1 BvR 2427/19

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Übermäßig strenge Handhabung der

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2023 - 3 B 43.22
    Der Kläger benennt nicht - wie zur Darlegung einer Divergenz erforderlich (§ 132 Abs. 2 Nr. 2, § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO) - einen die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz, der einem den angeführten Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. September 2020 - 1 BvR 2427/19 - tragenden Rechtssatz widerspräche.
  • BGH, 26.11.2019 - VIII ZA 4/19

    Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Rechtsbeschwerde; Auslegung

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2023 - 3 B 43.22
    Bei einem Fristverlängerungsantrag, der sich bis zu einem bestimmten Datum richtet, ist zwar regelmäßig nicht anzunehmen, dass abweichend vom Wortlaut eine nach den jeweiligen Vorschriften grundsätzlich mögliche weitergehende Fristverlängerung begehrt wird (BGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2016 - III ZB 13/16 - juris Rn. 7 und vom 26. November 2019 - VIII ZA 4/19 - NJW-RR 2020, 313).
  • BGH, 30.04.2008 - III ZB 85/07

    Rechtsfolgen der "antragsgemäßen" Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2023 - 3 B 43.22
    Der Vorsitzende hatte mit der "antragsgemäßen" Verlängerung der Frist den Antrag des Klägers zum Inhalt der Fristverlängerung gemacht (vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 2008 - III ZB 85/07 - NJW-RR 2008, 1162 Rn. 2).
  • BGH, 02.06.2016 - III ZB 13/16

    Rechtsbeschwerde gegen eine Berufungsverwerfung: Versäumung der "antragsgemäß"

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2023 - 3 B 43.22
    Bei einem Fristverlängerungsantrag, der sich bis zu einem bestimmten Datum richtet, ist zwar regelmäßig nicht anzunehmen, dass abweichend vom Wortlaut eine nach den jeweiligen Vorschriften grundsätzlich mögliche weitergehende Fristverlängerung begehrt wird (BGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2016 - III ZB 13/16 - juris Rn. 7 und vom 26. November 2019 - VIII ZA 4/19 - NJW-RR 2020, 313).
  • BVerwG, 12.05.2022 - 8 B 44.21

    Anordnung der Einstellung eines Einlagengeschäfts

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2023 - 3 B 43.22
    Der maßgebende objektive Erklärungswert bestimmt sich danach, wie der Empfänger nach den Umständen, insbesondere der recht verstandenen Interessenlage, die Erklärung verstehen muss (BVerwG, Urteil vom 27. August 2008 - 6 C 32.07 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 38 Rn. 23 und Beschluss vom 12. Mai 2022 - 8 B 44.21 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 54 Rn. 5).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2024 - 6 A 10383/22

    Infektionsschutz - Betriebsschließung zur Pandemiebekämpfung

    Auf die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 29. Juni 2023 - 3 B 43.22 - den Beschluss des Senats vom 26. September 2022 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen, da der Senat die Berufung verfahrensfehlerhaft für unzulässig erachtet habe.
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